Synodalpastoralrat im Erzbistum Berlin – Gremium der Mitbestimmung?
Erzbischof Koch erlässt die „Ordnung des Synodalpastoralrates für das Erzbistum Berlin“. Wir sind gespannt, ob dies das Gremium sein wird, in dem Laiinnen und Laien zusammen mit Priestern, Diakonen und Ordensleuten echte Willensbildung- und Beteiligung erleben. Der Erzbischof erklärt:
„Synodalität bedeutet Weggemeinschaft – so wie die Jünger nach Emmaus gemeinsam auf dem Weg gewesen sind: betend, hörend, suchend, fragend. Auch in unserem Erzbistum sind viele Menschen mit unterschiedlichen Biografien, Prägungen und Erfahrungen auf einem Weg unterwegs. Die Weggemeinschaft der Kirche ist eine Lerngemeinschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt voneinander und miteinander lernen. Wir tun dies in Demut und mit Respekt, indem wir achtsam zuhören und versuchen, auch die Überzeugungen der oder des anderen zur Geltung zu bringen.
Die Kirche kann ihren Heilsauftrag aber nur dann erfüllen, wenn das ganze Gottesvolk dafür Verantwortung übernimmt. Aufgrund von Taufe und Firmung haben alle Christinnen und Christen teil am dreifachen Amt Christi – dem priesterlichen, dem prophetischen und dem königlichen Amt – und sind befähigt und aufgerufen in ihrer spezifischen Weise – aber stets gemeinsam – zu bestmöglichen Lösungen zu kommen.
In diesem Bewusstsein errichten wir im Erzbistum Berlin einen Synodalpastoralrat. Dieser wird auf Diözesanebene das synodale Gremium sein, in dem Priester, Diakone, Ordensleute, Laiinnen und Laien gemeinsam mit dem Erzbischof an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den der Erzdiözese obliegenden Aufgaben teilnehmen. In der Arbeit des Synodalpastoralrats verbinden sich Synodalität und Hierarchie, um in der Weggemeinschaft mit der Weltkirche den Willen Gottes zu erkennen und auf die Fragen unserer Zeit gemeinsam zu antworten.“
Der Synodalpastoralrat wird sich am 27. und 28. September 2024 konstituieren.
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